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Hintergrund: Stevia, aktuelle Situation.

Jahresbericht 2008/09: Stevia zwischen Freiheit und Markt-Monopol

 

Wir danken Herrn Steiner von PRO STEVIA SCHWEIZ, Verfasser dieses Berichts, dass er ihn uns zur Verfügung gestellt hat. Kontakt zu PRO STEVIA SCHWEIZ: siehe unten.





Ist Stevia nun zugelassen oder nicht? Eine tägliche Frage für Pro Stevia. Doch die Antwort ist immer noch nicht einfach. Zu den Fakten:

  • In der EU ist Stevia im Prinzip weiterhin nicht zugelassen! 
  • Ausnahme ist Frankreich, dort erhielt ein Rebaudiosid A 97 % eine auf 2 Jahre beschränkte Zulassung.
  • In der Schweiz ist wie seit Jahren die Zugabe von 1 bis 2 % Stevia in Teemischungen erlaubt.
  • Neu ist in der Schweiz beim BAG auf Gesuch hin eine provisorische Zulassung für Steviol-Glykoside erhältlich, sofern sie mindestens 95 % Reinheit aufweisen und den JECFA-Spezifikationen entsprechen.
  • Via diese neue Zulassungs-Möglichkeit hat das BAG bis Ende 2009 total 37 Produkte (Steviol-Glykoside oder Rebaudiosid A) zugelassen. Diese erstrecken sich von Stevia flüssig über Pulver, Tabs, Getränke, Tomaten-Ketchup, Assugrin Steviasweet, Groovia, Schokolade, Glace, Kräuterbonbons, Getreidestängel bis Hefesüssgebäck.

 

 

Begriffs-Klärung

Stevia-Pflanze:     Stevia rebaudiana Bertoni, eine Pflanze mit rund 300 Inhaltsstoffen, vorwiegend aus den Gruppen der Terpene und Flavonoide
Süssstoffe:    Stevioside, Rebaudioside A, C, D und E, Dulcoside A
Steviol-Glykoside:     Extrakte der Stevioside-Diterpenglykoside. Glykoside sind organische chemische Verbindungen der allgemeinen Struktur R-O-Z, bei denen ein Alkohol (R-OH) über eine glycosidische Bindung mit einem Zuckerteil (Z) verbunden ist.
Reb A 97:    Extrakt aus Rebaudiana A mit 97 % Reinheit


Coca-Cola steigt ein

Seit 2002 mischt Cargill, ein amerikanisches Familienunternehmen mit 116,6 Milliarden US-$ Umsatz (2009) kräftig im Reb A-Markt mit. Cargill sucht einen Ersatz für die HFCS (High Fructose Corn Syrup), dessen Verbrauch seit 2002 in den USA um 12,7 % zurück ging. Der Konzern ist selber einer der weltweiten Hauptproduzenten für HFCS. Cargill will auch der amerikanischen Bevölkerung Rechnung tragen, welche zu 2/3 künstlichen Süssstoffen misstraut. Cargill hat mit Coca-Cola einen Exklusivliefervertag von Reb A 97 bis ins Jahr 2030 abgeschlossen. So weit so gut. Alles passt in die gegenwärtige Stimmung, in der naturnahes, gesundes und dennoch hippes Konsumieren angesagt ist.



Reb A 97 ist ein Pseudo-Stevia

Ist aber ein Reb A 97 noch ein natürlicher Süssstoff? Dr. Jakob Ley von Symrise, dem viertgrössten Duft- und Aromahersteller der Welt, sagt ganz klar, dass Reb A 97 nichts mehr mit Stevia zu tun hat. Wir müssen also entweder von Stevia (Blätter) oder von Reb A (und wohl auch Steviol-Glycosiden) sprechen. Die Produkte von Cargill und Merisant enthalten auch Isomere (spiegelverkehrte Moleküle) und Artefakte. Neuere Stevia-Züchtungen von Cargill sollen auch Rebaudioside F enthalten, die aller Wahrscheinlichkeit nach durch gentechnisch veränderte Pflanzen erzeugt werden.
Ein weiteres Problemfeld sind die verschiedensten Extraktionsverfahren, bei denen teilweise Kalk, Eisen und Aluminium eingesetzt werden. Bei den vom BAG zugelassen Extrakten haben wir keine Ahnung, wie die Extrakte und aus welchem Pflanzenmaterial sie gewonnen wurden. Dazu kommen noch die Träger- und Haltbarkeitsstoffe, die nicht immer natürlichen Ursprungs sind.



Warten auf Strassburg

Die Problemlösung wäre eigentlich die Zulassung der Steviablätter. Doch gemäss Herrn Andreas Klepsch von der EU-Kommission ist vorläufig mit keiner Zulassung von Blättern zu rechnen. Der Europäische Gerichtshof Strassburg wird dieses Jahr noch eine Anfrage des Verwaltungsgerichtshofes München beantworten müssen, ob Stevia der Novel-Food-Verordnung untersteht oder nicht. Erste Stellungsnahmen lassen nichts Gutes erhoffen. Doch noch lebt die Hoffnung: Wenn Strassburg Stevia nicht unter die Novel-Food-Verordnung stellt, sind die Blätter ohne weitere Studien zugelassen - das wäre eigentlich die logische Befreiung von Stevia aus überflüssigen Einschränkungen.
Gleichzeitig ist ein Gesuch von Cargill für Reb A 97 bei der EU hängig. Hier stehen wir zwischen zwei Extremen. Wenn die EU-Kommission dem Antrag Cargill stattgeben würde, und gleichzeitig die Novel-Food-Einschränkungen bleiben, könnte im schlimmsten Fall nur Reb A 97 in Europa zugelassen sein. Auch die provisorischen Zulassungen für Steviol-Glykoside würden hinfällig. Bis Ende Jahr wissen wir vielleicht, ob sich die Vernunft oder die Macht durchgesetzt hat.



Pro Stevia für Wahlfreiheit

Der Konsument hat nur eine Wahlfreiheit, wenn auch die Blätter zugelassen sind. Dann kann er zwischen einem natürlichen und einem eher unnatürlichen, dafür einfach anwendbaren, Süssstoff wählen. Die grossen Player haben jedoch kein Interesse an der Zulassung der Pflanze, denn sie versprechen sich vom Extrakt-Markt Milliardenumsätze.
Leider spielen die Medien eine unglückliche Rolle. Wenn sie von Stevia schreiben, heben sie grösstenteils die Vorzüge der Pflanze hervor. Von den positiven Effekten ist aber in einem Extrakt kaum mehr etwas vorhanden. Auch wenn Villars eine Schokolade mit 4 % Zucker und Reb A auf den Markt bringt und gleichzeitig in höchsten Tönen die Vorteile von Stevia rebaudiana-Blättern lobt - zum Beispiel plaquehemmende Wirkung - ist dies schlicht Irreführung des Konsumenten.



Ausbeutung der Bauern

Dazu kommt das agropolitische Problemfeld: Wenn die Blätter nicht zugelassen werden, wird sich für diese kein Markt entwickeln. Die Bauern müssen dann gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, die der Agrokonzern liefert. Die Ernte müssen sie wiederum dem Konzern abliefern - gegen ein Trinkgeld. Cargill hat sich in Paraguay bereits 50'000 Hektaren Land gesichert, auf dem Stevia angebaut werden könnte.
Ich möchte eigentlich nicht, dass sich indische Zustände in Südamerika wiederholen. Indische Kleinbauern sind öfters nicht in der Lage, die Kredite, die sie in Form von Saatgut und Pestiziden von den Agromultis erhalten haben, mit der Ernte zurück zu bezahlen. Dies führte bereits tausende von Menschen in den Ruin oder gar Suizid. Der indische Staat wollte das Problem bekämpfen und sprach den Hinterbliebenen eine Entschädigung von US $ 3'000 zu, was einige verzweifelte Bauern zusätzlich in den Freitod trieb, damit die Familie wenigstens zu dieser Zahlung kam. Wenn wir die Milleniumsziele der UNO, die Armut bis 2015 zu halbieren, ernst nehmen wollen, dürfen wir solche Praktiken nicht dulden.

 


Kurt Steiner
02/10

 

PRO STEVIA SCHWEIZ
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Tags: stevia, stevia rebaudiana
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