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(heupd) WTO schützt Kleinbauern

WTO-Klage auf EU-Zulassung von Stevia

GENF heupd |  Die WTO führt aktuell Klage gegen die EU auf endgültige Zulassung der auf anderen Kontinenten traditionell benutzten Süßpflanze Stevia (Stevia rebaudiana).

Die EU hatte im Jahr 1999 die 1997 für neuartige (gentechnisch veränderte) Lebensmittel geschaffene Novel-Food-Verordnung dazu benutzt, den Handel mit Stevia zu verbieten. Entsprechende Lobbyarbeit der Süßstoffmultis war vorausgegangen.

WTO-Sprecher John Ganapathiplackal: "Es kann nicht angehen, dass eine natürliche Pflanze, die in Südamerika und Teilen Asiens traditionell seit 1000 Jahren in der Nahrung verankert ist, in Europa unter dem Begriff neuartiges Lebensmittel verboten wird, während hightec-manipulierte Pflanzen diese Novel-Food-Verordnung ohne seriöse Umweltstudien passieren."

Die Eu wird zusätzlich aufgefordert, die Kleinbauern Südamerikas und Asiens für die seit 1999 entgangenen Umsätze zu entschädigen. Die Entschädigungen können nach Meinung von EU-Rechtsexperten aus dem Agrarsubventionstopf fließen. us/hg

heupd = Pressedienst für unterbliebene und unterdrückte Nachrichten.

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Tags: stevia, novel food, gentechnik, süßpflanze, kleinbauern, wto, eu
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(heupd) Politiker haften für Unsinn

Europäischer Gerichtshof hebt Immunität auf

BRÜSSEL heupd |  Nachdem riskant handelnde Finanz- und Bankmanager neuerdings für verursachte Schäden haftbar gemacht werden, sind jetzt die Politiker dran.

Um die schleichende Korruption in der EU schneller und effektvoller einzudämmen, hat der Europäische Gerichtshof nun beschlossen, die Immunität von Berufspolitikern grundsätzlich aufzuheben. Lobbyarbeit der Wirtschaft hatte dazu geführt, dass wider besseren Wissens und explizit gegen den Willen der Bevölkerung riskante und unsinnige Maßnahmen beschlossen wurden und dafür extra Gesetze, die dem Allgemeinwohl entgegenstehen, auf den Weg gebracht wurden.

Eins der schlagenden Beispiele hierfür sind die Verlängerung der Laufzeiten bei Atomkraftwerken im vollen Wissen, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleistet werden kann - Stichworte: marode Bausubstanzen und Atommülllagerung. Überholte Technik wird am Netz gelassen, um verbundenen Konzernen Profit zuzuschanzen.

Das andere aktuelle Beispiel ist die erneute Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut. Diese Maßnahme, eine der ersten Amtshandlungen der neuen Regierung, verstößt offensichtlich gegen den in umfassenden Umfragen erhobenen Willen der Bevölkerung.

Zudem verstößt sie gegen das geltende Recht der EG-VO 834/2007 (EG-BIO-Verordnung), da die unvermeidbare Streuung der genmanipulierten Saaten und die unumkehrbare Kontamination von alteingesessenen Pflanzenbestände bewusst in Kauf genommen wird. In vollem Wissen um das Risiko für Umwelt und Gesundheit durch diese neuartigen Pflanzen wurde zugelassen, dass gentechnisch verändertes Saatgut die Novel Food Verordnung passiert. Ein Bio-Anbau in Europa wird dadurch ad absurdum geführt.

In all diesen Fällen können politische Entscheidungsträgern von StaatssekretärInnen bis zu KanzlerInnen und PräsidentInnen in Zukunft persönlich für Folgeschäden mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren haftbar gemacht werden, aber ebenfalls auch in schlimmen Einzelfällen vorbeugend angeklagt werden. Der Europäische Gerichtshof verspricht sich davon ein verantwortlicheres, nachhaltigeres Handeln der Politiker.  us/hg

heupd - Pressedienst für unterbliebene und unterdrückte Nachrichten

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Tags: heupd, heuschrecke-pressedienst, korruption, atommüll, novel food, eg-bio-verordnung, gentechnik
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