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(heupd): Europäischer Gerichtshof verbessert Gesundheit

Grundrecht auf medizinische Selbsthilfe festgeschrieben

STRASSBURG heupd | Der Europäische Gerichtshof hat das Grundrecht der Menschen auf medizinische Selbsthilfe festgeschrieben (AZ 4711/2009).
Gerade in Deutschland wurde dieses Recht durch restriktive Arzneimittelgesetze, getrieben durch Lobbyisten, ausgehebelt.

Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, dieser Leitlinie zu folgen und bis zum 1.6.2010 entsprechende nationale Gesetze zu erlassen.

Das Arzneimittelrecht soll weitgehend überarbeitet werden. Für die VerbraucherInnen sind die wichtigsten Änderungen: Pflanzendrogen in getrockneter Form für den Teeaufguss unterliegen grundsätzlich nicht mehr dem Arzneimittelgesetz, sondern müssen frei verfügbar gehandelt werden.

Die Krankenkassen müssen nach dem Vorbild indischer NGOs freie Kurse zur medizinischen Selbsthilfe anbieten. us/hg

 


heupd - Pressedienst für unterbliebene und unterdrückte Nachrichten

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Tags: grundrecht, medizinische selbsthilfe, kräutertee
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