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heupd | Moratorium gestoppt, Laufzeitverlängerung gekippt

Ein entscheidender Sieg der Wutbürgerbewegung gegen Atomstrom

BERLIN heupd | Nachdem die Aussetzung der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke (Moratorium) schon im Vorfeld nach Androhung von Schadensersatzklagen der Atomkonzerne gescheitert war, hat jetzt eine kleine Bürgerinitiative einen überraschenden Erfolg errungen.

Praktisch über Nacht war eine Gegen-Schadensersatzklage eingereicht worden, die vom Bundesgerichtshof wegen ihrer Brisanz nun vorrangig behandelt wird. Auf mehreren hundert Seiten war dank Wikileaks und Anonymous die illegale Einflussnahme der Atomlobby auf die Regierung, die schließlich den im Jahr 2000 gesetzlich verankerten Ausstieg aus der Kernenergie kippte, detailliert dargestellt. Belege, Emails, Schriftverkehr und Handnotizen als Anlage belegten ausreichend den Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Daher begann die Generalstaatsanwaltschaft schon heute früh ab 5:30 Uhr zu ermitteln. Im gesamten Bundesgebiet finden zeitgleich Hausdurchsuchungen bei Politikern und Energieunternehmen statt.

Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof, betont, die Klage der Wutbürgerbewegung gegen Atomstrom werde in jedem Fall vorrangig behandelt. "Ein Gesetz, das Rot-Grün zum Schutz und im Auftrag der Bevölkerungsmehrheit auf den Weg gebracht hat, durch Bestechung, Drohung und Regierungserpressung zugunsten des Profits Weniger zu sabotieren, ist eindeutig strafbar. Weder die Laufzeitverlängerung kann ihre Gültigkeit behalten, noch die Einflussnahme straflos bleiben." Harms hebt ebenfalls die historische Bedeutung des nun folgenden Prozesses hervor. Zum ersten Male werde Industrielobbyismus zum Schaden von Bürgern und Bürgerinnen strafrechtlich geahndet. hg/us







heupd - Pressedienst für unterbliebene und unterdrückte Nachrichten

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Tags: moratorium, laufzeitverlängerung, atomsausstieg, atomlobby, industrielobbyismus
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